Organe

Die Organe des Elternvereins sind

  • der Vorstand
  • der Ausschauss (Gesamtheit der Klassenelternvertreter/innen)
  • die Hauptversammlung

Der Vorstand  arbeitet eng mit den Mitgliedern des Ausschusses zusammen und  kommt so zur Konsensfindung in den erwähnten Aufgaben des Elternvereines. Für Entscheidungen des Elternvereins  sind  die Hauptversammlung, der Ausschuss, sowie der Vorstand verantwortlich. Der Vorstand  ist der Beauftragte des gesamten Elternvereins und übernimmt die Ausführung der Agenden, sofern sie nicht statutengemäß dem Ausschuss oder der Hauptversammlung vorbehalten sind.

Statuten

In den Statuten werden der Name, die Zielsetzungen und die innere Ordnung eines Vereins einschließlich seiner Vertretung nach außen bestimmt. Sie bilden die Grundlage seiner Organisation und seiner Tätigkeit. Zivilrechtlich sind Vereinsstatuten als Vertrag zwischen den Mitgliedern und zwischen jedem Mitglied und dem Verein anzusehen.